Pflichten des Tankanlagen-Betreibers

Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite

Für ein hohes Maß an Sicherheit bei der Heizöllagerung gibt es gesetzliche Prüf- und Überwachungsvorschriften. Für den technisch einwandfreien Zustand und die ordnungsgemäße Funktion des Heizöltanks haben grundsätzlich die Betreiber/Eigentümer einer Ölheizung die Verantwortung. Die Prüfpflicht sieht die einmalige Prüfung vor der Inbetriebnahme durch einen Sachverständigen vor sowie die regelmäßige Prüfung im Betrieb durch zertifiziertes Fachpersonal.

Poloschek Tankschutz steht Ihnen hier mit Rat und Tat zur Seite. Wir überprüfen den Tank auf Dichte sowie ordnungsgemäße Funktion und können dadurch die amtliche Abnahme sicherstellen.

 

Damit Sie eine Betriebsgenehmigung für Ihren Tank erhalten, muss ein Sachverständiger folgende Anlagen nach den geltenden Richtlinien überprüfen:

  • Sämtliche Tanks und Rohrleitungssysteme, die unterirdisch installiert sind.
  • Sämtliche Tanks, die oberirdisch installiert sind (Kellertanks etc.); dies gilt für Tanks über 10.000 Liter Füllmenge.
  • Alle Anlagen, sowie Anlagen mit wesentlichen Änderungen

 

Bei Zuwiderhandlung bzw. Betrieb eines nicht geprüften Tanks riskieren Sie:

  • Bei Austritt bzw. Verunreinigung des Grundwassers durch auslaufendes Öl, Zahlung der kompletten Kosten für Abtragen und Entsorgung der verunreinigten Böden.
  • Straf- und Bußgeldzahlungen durch die überwachenden Behörden.

Ebenso übernehmen die Versicherungen keine Kosten für Schäden, die durch nicht überprüfte und nicht gewartete Tanks entstehen.

Kontaktieren Sie uns, wenn eine solche Überprüfung bzw. Wartung Ihrer Tankanlage noch nicht stattgefunden hat. Wir beraten Sie gerne und erledigen wichtige Wartungsarbeiten vor der Überprüfung durch den Sachverständigen.

 

Unser Tipp:

Installierte unterirdische Tanks (z. B. Erdtanks) müssen alle fünf Jahre (in Wasserschutzgebieten alle 2,5 Jahre) durch einen Sachverständigen überprüft werden. Diese Überprüfungspflicht erlischt, wenn der Tank stillgelegt wird.